Herzlich Willkommen Pension Holmer         Moorhof
Pension Holmer Moorhof
holmermoorhof@web.de

 

Pension Holmer Moorhof

 Anett Sarkander Hofstraße 9b

24628 Hartenholm

0176 41002291

www.holmermoorhof.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Privatpension „Holmer Moorhof“ Eigentümer: Anett Sarkander

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen, der „Pension Holmer Moorhof“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB´s sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension Holmer Moorhof einsehbar.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.

1.3 Die Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.

 2. Vertragsabschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, oder vom Gast per E-Mail reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension Holmer Moorhof kann ebenfalls telefonisch oder per E-Mail, oder auf Wunsch auch per Post erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2 Vertragspartner sind die „Pension Holmer Moorhof“, vertreten durch Anett Sarkander, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag einzustehen.

 3. Leistungen, Preise und Zahlungen

3.1 Die „Pension Holmer Moorhof“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Fahrräder und Motorräder im Hof stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.

3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist am Anreisetag in bar zu entrichten. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Rechnungsbetrag fällig und wird nicht anteilig erstattet.

3.3 Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist eine Rechnungslegung möglich. Bei Zahlungsverzug ist die „Pension Holmer Moorhof“ berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen, mindestens jedoch 5,00 € Gebühr.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die derzeitig geltende Mehrwertsteuer von 7 % ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der „Pension Holmer Moorhof“ allgemein für derartige Leistungen vereinbarte Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

3.5 Die Preise können von der „Pension Holmer Moorhof“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl unterzubringender Gäste, der Leistungen der Pension, oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.6 Die „Pension Holmer Moorhof“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich per E-Mail oder per SMS vereinbart

4.1 Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt). Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende Stornierungsgebühren durch die Pension in Rechnung gestellt: ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises; ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises; ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 100% des vereinbarten Preises; Ebenso bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises. Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch übermittelten Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig. Ein Rücktritt, bzw. Stornierung des Gastes von dem mit der „Pension Holmer Moorhof“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension.

4.2. Rücktritt der Pension Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Die Pension Holmer Moorhof ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe

5.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Pension Holmer Moorhof. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die Pension berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die Unterkunft zu verlassen.

5.3. Check in: Die Zimmer können zwischen 16:30 und 20:00 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Die Pension Holmer Moorhof ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.4. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Andere Abreisezeiten sind mit der Pension Holmer Moorhof abzusprechen. Anderenfalls kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 6. Haftungen

6.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension Holmer Moorhoof. für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden ( z. B. für Sachschäden am Mobiliar und Einrichtung, Schlüsselverlust, ggf. Schlüsselnotdienst) .

6.2. Die Pension Holmer Moorhof. haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension Holmer Moorhof bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.4. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension Holmer Moorhof mitgebracht werden. Dieses / jedes! muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast. Die Hausordnung für „Vierbeiner“ liegt aus und ist unbedingt zu beachten.

6.5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.

6.6. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Hofstraße 9 und 9b Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter PKW, Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.7. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension Holmer Moorhof.

 7. Zusätzliche Kosten/ Beschädigungen 

7.1. Rauchverbot Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den Apartments, den Zimmern, der Küche und der Toilette des Pensionshauses. Das Rauchverbot ist strikt einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes berechnet die Pension eine Gebühr von € 400. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern. Die Pension Holmer Moorhof behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z. B. der Pension ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brandschaden am Pensionseigentum verursacht wurde.

7.2. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), das Apartment/das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich der Pension Holmer Moorhof unterstehen. Sämtliche von der Pension zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.

 7.3. Fallen neben den von der Pension angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behält sich die Pension Holmer Moorhof vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

7.4. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verlustpreis des Zimmerschlüssels liegt bei € 350. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

7.5. In unserem Haus ist es den Gästen nicht gestattet, mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten, Bügeleisen usw. Aus hygienischen und Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Speisen und Getränke im Zimmer zuzubereiten und in den Betten zu verzehren. Etwaige zusätzlich nötige Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt.

 Schlussbestimmungen

 Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung. Nachtruhe, Ordnung & Sicherheit Ab 22 Uhr bis 8 Uhr gilt auf allen Zimmern und in den Apartments Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf Fluren und auf dem Außengelände ( z.B. lautstarkes telefonieren vor dem Haus) ist die Nachtruhe einzuhalten. Jeglicher Lärm ist zu vermeiden. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Die Pension Holmer Moorhof erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Es ist nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen, auf den Fensterbrettern zu sitzen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen, aus den Fenstern zu klettern oder aus den Fenstern zu rufen Die Haustüren und die großen Fensterflügel in Zimmern und Küche sind bei Nacht und beim Verlassen des Hauses geschlossen zu halten. Die durch Missachtung entstandenen Schäden ( z.B. Diebstahl) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Duschen im Pensionshaus ist ab 22:00 Uhr mit Rücksichtnahme auf andere Gäste nicht mehr erlaubt. Pensions-Fremde Zutritt Besuche, privater oder geschäftlicher Art, können Sie gerne in den gesellschaftlichen Räumlichkeiten empfangen, nicht jedoch in den Zimmern. Nicht in der Pension gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern strengstens untersagt. Betrug & Betrugsversuch Das Einschmuggeln weiterer nicht angemeldeter bzw. gebuchter Personen oder Haustiere wird als Betrug gewertet und wird sofort zur Anzeige gebracht. Starker Alkoholkonsum mit den entsprechenden Folgen - Zersörungen und Verschmutzungen -  werden der mietenden Firma oder Person in Rechnung gestellt. Illegale Rauschmittel & Waffen Das Mitbringen von illegalen Rauschmitteln sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverweis. In jedem Fall werden umgehend die zuständigen Behörden benachrichtigt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahe kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

 Stand: 22.06.2019

 

 

 

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